AGBs
1. Leistung von TinyRace
TinyRace stellt die Streckenbegrenzung, sowie 6 ferngesteuerte Fahrzeuge, um Rennen zu fahren. Die Fahrzeuge werden hinsichtlich Geschwindigkeit an die Fähgikeiten der Pilotierenden angepasst.
Der Veranstaltungsort wird mit dem Kunden abgestimmt. TinyRace baut rechtzeitig zum abgestimmten Zeitpunkt die Strecke am abgestimmten Veranstaltungsort auf.
TinyRace legt das Programm der Veranstaltung fest. Typischerweise sind das eine Einweisung, mehrere kurze Rennen und ein langes Rennen.
2. Kosten
Die unverbindlichen Preise für die Veranstaltung sind der Homepage zu entnehmen. Der verbindlich zu überweisende Preis für die Durchführung der Veranstaltung wird vor der Veranstaltung per Angebot abgestimmt.
3. Abstimmung des Veranstaltungsorts
Der Kunde muss TinyRace eine geeignete Fläche zum Aufbau der Strecke und dem Betrieb der Fahrzeuge stellen. An die Fläche werden folgende Voraussetzung gestellt:
- Ebenheit (Asphalt, gut verlegte Terassenplatten mit geringem Höhenunterschied)
- Trockenheit
- Sauberkeit (kein Staub, Schlamm, Laub...)
Die Abmaße der Fläche für den Streckenaufbau können individuell abgestimmt werden. Ideal ist ein Fläche von 5 m x 7 m oder größer.
4. Dokumentation der Veranstaltung
TinyRace behält sich das Recht vor, Bilder der Veranstaltung zu machen. Diese Bilder dienen zur Dokumentation der erbrachten Leistung.
5. Abschluss des Vertrags
Eine Terminabsprache findet schriftlich zwischen dem Veranstalter TinyRace und dem Kunden statt (z. B. Per email, SMS oder Messengerdienst).
6. Absage der Veranstaltung
Die Veranstaltung kann durch den Kunden bis 48h vor dem geplanten Termin in Schriftform per z. B. SMS oder Messengerdienst ohne weitere Kosten abgesagt werden. Findet die Absage kurzfristiger durch den Kunden statt, sind durch diesen folgende Teilkosten zu tragen:
- Ab 48 h vor geplantem Veranstaltungsbeginn bis 24h vor geplantem Veranstaltungsbeginn: 50 %
- Ab 24 h vor geplantem Veranstaltungsbeginn: 100 %
Tinyrace kann die Veranstaltung jederzeit absagen. Wird die Veranstaltung durch TinyRace abgesagt, entstehen dem Kunden keine Kosten. Dabei sind die Gründe für die Absage durch TinyRace unerheblich (z. B. Krankheit, Wetter, Verkehr, technische Defekte ...).
7. Risiken
Trotz sorgfältiger Wartung der Fahrzeuge und Streckenteile kann es durch den Betrieb der Anlage zu Schäden kommen. Dies inkludiert nicht abschließend:
- Materialabrieb von Fahrzeugteilen Streckenteilen oder sonstigen Komponenten der Anlage
- Schäden durch mechanische Effekte wie beispielsweise Verkratzen, Zerbrechen
- Schäden durch thermische Effekte wie beispielsweise Verbrennungen oder Verfärbungen
- Schäden durch chemische Effekte wie beispielsweise Verätzungen oder Explosionen (insb. der Akkumulatoren)
8. Schadensersatzabsprüche bei Sachschäden
Der Kunde hat keinerlei Schadensersatzansprüche bei Sachschäden gegenüber TinyRace, falls TinyRace nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Insbesondere mit den Risiken nach Abschnitt 7 ist zu rechnen.
9. Schadensersatzabsprüche bei Absage der Veranstaltung durch TinyRace
Der Kunde hat keinerlei Schadensersatzansprüche bei Absage der Veranstaltung gegenüber TinyRace, falls TinyRace nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Die Veranstaltung kann durch TinyRace verschuldet nur teilweise oder verspätet stattfinden bzw. abgesagt werden. Beispielhafte Gründe hierfür wären Krankheit des Personals, Verkehr, Wetter oder technische Defekte.
10. Schadensersatzansprüche bei Personenschäden
Der Kunde hat keinerlei Schadensersatzansprüche bei Personenschäden gegenüber TinyRace, falls TinyRace nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt. Insbesondere mit den Risiken nach Abschnitt 7 ist zu rechnen.